Diese Webseite wurde so gestaltet, dass möglichst viele Menschen einfach und intuitiv darauf zugreifen können. Auch wenn derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, legen wir großen Wert auf eine benutzerfreundliche Gestaltung.
Keine gesetzliche Verpflichtung gemäß BFSG
Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen barrierefrei bereitzustellen, insbesondere wenn eine Interaktion über den elektronischen Geschäftsverkehr erfolgt – etwa durch Online-Shops, Buchungsplattformen oder Kundenportale.
Unsere Webseite dient ausschließlich der allgemeinen Information über unser Unternehmen und unsere Leistungen. Die bereitgestellten Kontaktformulare (zur Rückrufbitte oder allgemeinen Kontaktaufnahme) stellen nach gängiger juristischer Auslegung keine digitale Dienstleistung im Sinne des BFSG dar. Denn:
Kontaktformulare, Chatbots oder sonstige Kontaktinformationen dienen in der Regel zur allgemeinen Erstkontaktaufnahme und zielen nicht auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags ab. Üblicherweise sind mehrere Zwischenschritte notwendig, um in konkrete Vertragsverhandlungen zu treten. Daher gelten allgemeine Kontaktformulare nicht als „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ im Sinne des BFSG.
Daher besteht aktuell keine gesetzliche Verpflichtung, unsere Webseite barrierefrei zu gestalten (§ 1 i. V. m. § 2 BFSG).
Unser freiwilliger Anspruch
Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben haben wir freiwillig verschiedene Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit umgesetzt:
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Klare Seitenstruktur und einfache Navigation
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Lesefreundliche Schriftgrößen und Kontraste
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Alt-Texte für Bilder und beschreibende Linktexte
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Responsive Design für mobile und stationäre Endgeräte
Wir möchten allen Nutzer:innen eine gute Nutzungserfahrung bieten – unabhängig von möglichen Einschränkungen. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@schulte-paletten.de

